Ambulante Kur bei Vorsorge und Rehabilitation
Bei dieser Kurform, früher auch “offene Badekur” genannt, können Sie den Kurort und die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt wählen. Die Krankenkasse
übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Kurmittelkosten abzüglich 10€ und 10% Eigenanteil.
Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss durch die Krankenkasse erfolgen. Dieser
wird je teilnehmenden Versicherten und Kurtag gewährt.
Auf dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen:
- ambulanter Vorsorge zur Krankheitsverhütung, um das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern
und
- ambulanter Rehabilitation bei bestehender Krankheit, um das fortschreiten einer chronischen Krankheit zu verhindern.
Genauere Informationen, wie Voraussetzungen für die Inanspruchnahme oder die individuelle Kostenerstattung ihrer Krankenkasse klären
sie am besten mit ihrer Krankenkasse.